Vererben und Vorsorge: Alles richtig machen

Der Vorsorge- und Erbrechtstag findet am kommenden Samstag in Alsdorf statt.
Rechtsanwältin Silke Merkens und Rechtsanwalt Norbert in Maubach aus Würselen. FOTO: MICHAEL STRAUCH 

Nach dem Motto „Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken.“ sollte man sich richten, wenn es um Erb- und Vorsorgeregelungen geht.

Der Würselener Rechtsanwalt Norbert Maubach, Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V., bietet – in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal – eine kostenlose Informationsveranstaltung zu den Themen Erbrecht, Vorsorgeregelungen und Vermögensnachfolgeplanung an. Der inzwischen zehnte „Vorsorge- und Erbrechtstag“ in Alsdorf findet bereits am kommenden Samstag, 11. Juni, von 10 bis 13 Uhr, statt und zwar in der Stadthalle in Alsdorf (Annastraße 2-6, Alsdorf).

Um was geht's bei den ..Vorsorge- und Erbrechtstagen"?

Nach einem arbeitsreichen Leben stellt sich die Frage, was mit dem erworbenen Vermögen nach Ihrem Ableben passieren soll. Die Entscheidung, wer Erbe werden soll und ob davon abweichend vielleicht einzelne Vermögensgegenstände anderen bestimmten Person oder Organisationen zu Gute kommen sollen, bedarf einer juristisch fundierten Regelung in einer rechtssicheren Form.

Verfügungen von Todes wegen: Testament und Erbvertrag

Nehmen Sie dieses Thema nicht selbst in die Hand oder vertrauen ungeprüft Ratgebern im Internet, sondern lassen Sie sich individuell beraten und in der Umsetzung unterstützen. Ein noch so kleiner und unwichtig erscheinender Formfehler bei einem eigenhändigen Testament kann die gesamte Verfügung formnichtig und damit unwirksam machen. Und diese Fehler fallen immer erst auf, wenn es bereits zu spät ist: nämlich nach dem Tode.

Vermögensnachfolgeplanung

Es lohnt sich auch, darüber nachzudenken, ob Teile des Vermögens, wie beispielsweise Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, schon zu Lebzeiten an ausgewählte Personen übertragen werden sollen – dies nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen.

Unternehmensnachfolgeplanung

Das Thema Nachfolgeplanung erlangt besondere Relevanz, wenn Sie Unternehmer sind oder an einer Gesellschaft beteiligt sind. Hier können beispielsweise Regelungen im Gesellschaftsvertrag dringend angezeigt sein, damit das Unternehmen auch im Falle des Todes eines Gesellschafters handlungsfähig bleibt.

Veranstaltungsort ist die Stadthalle in Alsdorf. FOTO: GÜNTHER VON FRICKEN

General- und Vorsorgevollmacht

Unabhängig von Regelungen in Bezug auf den Todesfall sollte man sich auch damit beschäftigen, wer das Vermögen verwaltet und sich um regelungsbedürftige Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies aufgrund eines Unfalls oder aufgrund von Krankheit oder Alter möglicherweise nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ohne Unterstützung können oder möchten.

Entgegen einer viel verbreiteten Auffassung ist dies kein Thema, welches nur ältere oder gebrechliche Menschen beträfe. Auch junge Menschen – und zwar jeden Alters – können unerwartet, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, in die Situation kommen, auf die (vorübergehende) Unterstützung einer bevollmächtigten Vertrauensperson angewiesen zu sein.

Patientenverfügung

Nicht zuletzt besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung, um für den Fall, in dem Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, Behandlungswünsche und -anweisungen festzulegen. Auch hier sind vielfältige Regelungen denkbar, die sich nicht nur darauf beschränken müssen, dass beispielsweise die lebenserhaltenden Apparate abgestellt werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Genesung mehr gibt.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: ohne eine vorausgegangene individuelle Beratung ist es mit einem Muster aus dem Internet oder von sonstigen Stellen hier nicht getan.

Lösung: individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung

Zusammenfassend lässt sich sagen: In allen genannten Bereichen ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete, ausführliche Beratung von Mensch zu Mensch durch einen Fachmann oder eine Fachfrau unabdingbar. Dabei ermittelt Ihr Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Notar Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Sorgen und Wünsche, um diese sodann in eine juristisch korrekte und rechtssichere Form zu bringen.

Und das gilt nicht nur in vermeintlich komplizierteren Fällen. Oft werden Sie erst durch die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung merken, dass bei Ihnen Regelungsbedarf besteht. Ein in der Praxis häufig beobachtetes Beispiel dafür, dass Regelungsbedarf besteht, dieser aber nicht erkannt wird, sind Fehlvorstellungen über die Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Diese tritt immer dann ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag errichtet worden ist. Wussten Sie etwa, dass der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe des jeweils anderen Ehegatten wird und bei einem Ehepaar mit Kindern der Ehegatte und die Kinder von der Zahnbürste bis zum Einfamilienhaus jeden einzelnen Vermögensgegenstand gemeinsam erwerben? In einem solchen Fall wären ohne vorsorgende Regelungen Streitigkeiten und weitere Kosten, um die so entstandene, unerwünschte Erbengemeinschaft wieder auseinanderzusetzen, vorprogrammiert.

In den Vorträgen im Rahmen der Vorsorge- und Erbrechtstage informieren Herr Rechtsanwalt Norbert Maubach und Frau Rechtsanwältin Silke Merkens aus der Rechtsanwaltskanzlei Maubach in Würselen Sie über die verschiedenen Möglichkeiten – aber auch über die „Fallstricke“ – im Erb-, Vorsorge- und Vermögensnachfolgerecht und zwar in verständlicher Form. Mit Hilfe eines spezialisierten und erfahrenen Beraters lässt sich vieles frühzeitig und rechtssicher regeln und somit auch vielfach spätere Streitigkeiten vermeiden.

Die Rolle des Notars

Besonders freuen wir uns, dass in diesem Jahr Notar Jan Peterßen aus Würselen den Vorsorge- und Erbrechtstag durch einen Vortrag zur Rolle des Notars im Erb- und Vorsorgerecht, so insbesondere im Hinblick auf immer wieder auftretende Formfragen, ergänzen wird.

Nicht zuletzt für die Verwendung im Grundbuchverkehr muss die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Vorsorgevollmacht durch einen Notar beglaubigt werden. Auch über die Möglichkeit einer Beurkundung der Vorsorgevollmacht, eines Testaments oder eines Erbvertrages und die damit verbundenen Vorteile wird Herr Notar Peterßen informieren.

Vorsorge auch bei der Bestattung

Zwischen den von Rechtsanwalt Maubach, Rechtsanwältin Merkens und Notar Peterßen vorgetragenen juristischen Programmpunkten wird der Bestattungsunternehmer Holger Deussen den Themenkomplex mit interessanten Informationen zum Thema „ewige Ruhestätte in der Natur“ sowie „Bestattungsformen und -Vorsorge“ abrunden. Im Anschluss an die Vorträge des „10. Vorsorge- und Erbrechtstages“ in Alsdorf bieten die Referenten die Möglichkeit, Allen, die noch Fragen oder sonstige Anliegen haben, diese zu besprechen. (red)

ZEITPLAN

Begrüßung und Vorträge

Der vorgesehene Ablauf: 

10 bis 11 Uhr: Begrüßung und Vortrag „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ von Rechtsanwalt Norbert Maubach 11 bis 11.30 Uhr: Vortrag „Bestattungsformen und -vorsorge“ von Holger Deussen 11.30 bis 12 Uhr: Vortrag „Verfügungen von Todes wegen: Testamente und Erbvertrag“ von Rechtsanwältin Silke Merkens 12 bis 12.45 Uhr: Vortrag „Vermögensnachfolgeplanung“ von Rechtsanwalt Norbert Maubach 12.45 bis 13.15 Uhr: Vortrag „Die Rolle des Notars im Vorsorge- und Erbrecht“ von Notar Jan Peterßen Im Anschluss daran haben Interessierte (mit vorheriger Anmeldung vor Ort) noch Gelegenheit, den Referenten spezifische Fragen in einem kurzen persönlichen Gespräch zu stellen. Der Eintritt ist frei. (red)