Nach dem Motto ,,Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken" sollte man sich richten, wenn es um Erb- und Vorsorgeregelungen geht. Rechtsanwalt Norbert Maubach, Mitglied im Verein VorsorgeAnwalt, und Rechtsanwältin Silke Merkens aus Würselen bieten erneut eine für Sie kostenlose Informationsveranstaltung zu den Themen Erbrecht, Vorsorgeregelungen und Vermögensnachfolgeplanung an. Der nächste ,,Vorsorge- und Erbrechtstag" findet am kommenden Samstag, 12. November, von 10 bis 13 Uhr statt, und zwar in Würselen im „Alten Rathaus", Kaiserstraße 36.
Um was es beim "Vorsorge- und Erbrechtstag" geht: Nach einem arbeitsreichen Leben stellt sich die Frage, was mit dem erworbenen Vermögen nach Ihrem Ableben passieren soll. Die Entscheidung, wer Erbe werden soll und ob davon abweichend vielleicht einzelne Vermögensgegenstände anderen bestimmten Person oder Organisationen zu Gute kommen sollen, bedarf einer juristisch fundierten Regelung in einer rechtssicheren Form.
Verfügungen von Todes wegen - Testament und Erbvertrag: Nehmen Sie dieses Thema nicht selbst in die Hand oder vertrauen ungeprüft Ratgebern aus dem Internet, sondern lassen Sie sich individuell beraten und in der Umsetzung unterstützen. Ein noch so kleiner und unwichtig erscheinender Formfehler bei einem eigenhändigen Testament kann die gesamte Verfügung formnichtig und damit unwirksam machen. Und diese Fehler fallen immer erst auf, wenn es bereits zu spät ist: nämlich nach dem Tode.
Vermögensnachfolgeplanung: Thematisiert wird auch, ob und wann es sich lohnt, Teile des Vermögens, wie beispielsweise Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, schon zu Lebzeiten an ausgewählte Personen übertragen werden sollen - dies nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen.
Unternehmensnachfolgeplanung: Das Thema Nachfolgeplanung erlangt besondere Relevanz, wenn Sie Unternehmer sind oder an einer Gesellschaft beteiligt sind. Hier können Regelungen im Gesellschaftsvertrag dringend angezeigt sein, damit das Unternehmen auch im Falle des Todes eines Gesellschafters handlungsfähig bleibt.
General- und Vorsorgevollmacht: Unabhängig von Regelungen in Bezug auf den Todesfall sollte man sich auch damit beschäftigen, wer Ihr Vermögen verwaltet und sich um Ihre regelungsbedürftigen Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies aufgrund eines Unfalls vorübergehend oder aufgrund von Krankheit oder Alter sogar dauerhaft nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ohne Unterstützung können oder möchten.
An dieser Stelle soll betont werden, dass auch junge Menschen - und zwar jeden Alters - unerwartet, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, in die Situation kommen können, auf die (vorübergehende) Unterstützung einer bevollmächtigten Vertrauensperson angewiesen zu sein.
Patientenverfügung: Nicht zuletzt besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung, um für den Fall, in dem Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, Behandlungswünsche und -anweisungen festzulegen. Auch hier sind vielfältige Regelungen denkbar, die sich nicht nur darauf beschränken müssen, dass die lebenserhaltenden Apparate abgestellt werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Genesung mehr gibt. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Ohne eine vorausgegangene Beratung und eine individuelle Regelung ist es mit einem Muster aus dem Internet oder von sonstigen Stellen nicht getan. Diese richten oft mehr Schaden an, als sie nützen.
Lösung - Individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung: Zusammenfassend lässt sich sagen: In allen genannten Bereichen ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete, ausführliche Beratung von Mensch zu Mensch durch einen Fachmann oder eine Fachfrau unabdingbar. Dabei ermittelt Ihr Rechtsanwalt, Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Notar Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Sorgen und Wünsche, um diese sodann in eine juristisch korrekte und rechtssichere Form zu bringen.
Und das gilt nicht nur in vermeintlich komplizierteren Fällen. Oft werden Sie erst durch die Inanspruchnahme einer persönlichen Beratung merken, dass bei Ihnen Regelungsbedarf besteht. Wussten Sie etwa, dass der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe des jeweils anderen Ehegatten wird und bei einem Ehepaar mit Kindern der Ehegatte und die Kinder von der Zahnbürste bis zum Einfamilienhaus jeden einzelnen Vermögensgegenstand gemeinsam erwerben? In einem solchen Fall sind ohne eine vorsorgende Regelung Streitigkeiten und weitere Kosten, um die so entstandene, unerwünschte Erbengemeinschaft wieder auseinanderzusetzen, programmiert.
In den Vorträgen im Rahmen der "Vorsorge- und Erbrechtstage" informieren Rechtsanwalt Norbert Maubach, Rechtsanwältin Silke Merkens und Notar Jan Peterßen Sie über die verschiedenen Möglichkeiten aber auch über die „Fallstricke" - im Erb-, Vorsorge- und Vermögensnachfolgerecht und zwar in verständlicher Form.
Mit Hilfe eines spezialisierten und erfahrenen Beraters lässt sich vieles frühzeitig und rechtssicher regeln und somit auch vielfach spätere Streitigkeiten vermeiden.
Die Rolle des Notars: ,,Besonders freuen wir uns, dass in diesem Jahr Herr Notar Jan Peterßen aus Würselen den Vorsorge- und Erbrechtstag durch einen Vortrag zur Rolle des Notars im Erb- und Vorsorgerecht, so insbesondere im Hinblick auf immer wieder auftretende Formfragen, ergänzen wird", betonen Norbert Maubach und Silke Merkens.
Nicht zuletzt für die Verwendung im Grundbuchverkehr muss die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Vorsorgevollmacht durch einen Notar beglaubigt werden. Auch über die Möglichkeit einer Beurkundung der Vorsorgevollmacht, eines Testaments oder eines Erbvertrages und die damit verbundenen Vorteile wird Notar Jan Peterßen informieren.
Im Anschluss an die Vorträge des "Vorsorge- und Erbrechtstages" in Würselen bieten die Referenten die Möglichkeit, allen, die noch Fragen haben, diese in Einzelgesprächen zu stellen. Die Referenten freuen sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen am Samstag, 12. November, ab 10 Uhr im Kulturzentrum „Altes Rathaus" in Würselen.
Ablaufplan
10 Uhr: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
11.30 Uhr: Verfügungen von Todes wegen: Testamente und Erbvertrag
12 Uhr: Verfügungen zu Lebzeiten: Vermögensnachfolgeplanung
12.45 Uhr: Die Rolle des Notars im Vorsorge- und Erbrecht
13 Uhr: Zeit für Ihre Fragen in Einzelgesprächen