Gemeinschaftsgrundschule Birkesdorf: Eltern streichen den Glaubensbezug

Aus einer KGS wird eine GGS: Mit Beginn des zweiten Halbjahres 2023/24 erfolgt die Umwandlung - keine christlichen Festtage oder Traditionen in der Schule
Die Eltern haben sich mit denkbar knapper Mehrheit entschieden: Aus der Katholischen Grundschule in Birkesdorf wird zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/2024 eine Gemeinschaftsgrundschule. FOTO: JÖRG ABELS

Erstmals in der jüngeren Geschichte der Stadt Düren als Schulträger wird in Birkesdorf eine Katholische Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewidmet. Die Umwandlung wird nach einer Dringlichkeitsentscheidung des Stadtrates mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/2024 wirksam.

Was ist der Hintergrund?

Die Umwandlung habe nichts mit einer Abkehr von der Katholischen Kirche zu tun, betont Thomas König, neuer Leiter des städtischen Schulverwaltungs- und Sportamtes. Im Gegenteil: König geht davon aus, dass sich am Religionsunterricht der Grundschule überhaupt nichts ändern werde. Der Grund ist viel profaner: Nur so kann die bisherige kommissarische Schulleiterin Kerry Anne Hennen, die im Sommer die Nachfolge von Lydia Willing angetreten hat, auch offiziell als Nicht-Katholikin zur Rektorin ernannt werden. In einer Zeit, in der landauf landab zahlreiche Grundschulleitungen verwaist sind, weil das Mehr an Arbeit vom Land nicht entsprechend honoriert wird, kaum nachzuvollziehen.

Wer hat über die Umwandlung entschieden?

Letztlich die Stadt als Schulträger, die aber den Willen der Eltern zu respektieren hat. Nach Artikel 27 des NRW-Schulgesetzes sind bestehende Grundschulen umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schülerinnen und Schüler dies beantragen und sich anschließend mindestens die Eltern von 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler für den Antrag aussprechen. Lehrkräfte, die Schulleitung selbst, Eltern von Kindergartenkindern und ortsansässige Bürger haben bei diesem Verfahren keinerlei Mitbestimmungsrecht. Seit 2015 haben auch Schulträger (also die Kommunen) ein„Initiativrecht“ zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens.

Wie lief das Verfahren in Birkesdorf?

Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus, teilt das Schulverwaltungsamt mit. Stimmberechtigt waren die Eltern der Kinder, die am Stichtag 10. Januar 2023 in der KGS unterrichtet wurden. Das heißt: Abstimmen durften also hierbei auch die Eltern der Viertklässler, die zum Schuljahr 23/24 bereits zur weiterführenden Schule gewechselt sind, nicht aber die Eltern der I-Dötzchen. Für jedes der 333 zum Stichtag an der KGS unterrichteten Kinder durfte eine Stimme abgegeben werden, insgesamt waren es am Ende 190. Davon waren sieben aufgrund einer fehlenden eidesstattlichen Versicherung ungültig. Von den 183 gültigen Stimmen lehnten 15 die Umwandlung ab, 167 waren dafür. Genau eine mehr als erforderlich.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln erfolgt die Umwandlung nicht erst zum Schuljahresbeginn im kommenden August, sondern bereits mit Beginn des zweiten Halbjahres 2023/24. Beim aktuell laufenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2024/2025 wurden und werden die Eltern der künftigen Erstklässler bereits über die Änderungen informiert, teilt Königs mit, damit ihnen bewusst ist, dass sie ihre Kinder nicht mehr an einer konfessionellen Schule anmelden.

Was ist der Unterschied zwischen einer KGS und einer GGS?

In NRW ist die Regelschulart die Gemeinschaftsgrundschule (GGS), die keinem Bekenntnis oder keiner Religion verpflichtet ist. Daneben bestehen die Katholische Angebotsschulen, die im Grundschulbereich eine Erziehung und Unterrichtung auf der Grundlage des Glaubens anbieten, heißt es auf der Internetseite des Erzbistums Köln.

Das bietet Eltern die Option, ihr Kind im Bekenntnis unterrichten und erziehen zu lassen.

Im NRW-Schulgesetz heißt es dazu: In Gemeinschaftsschulen werden die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des jeweiligen Glaubens unterrichtet und erzogen.

Was heißt das für den Schulalltag?

An einer GGS können Eltern laut Erzbistum Köln darauf bestehen, dass christliche Festtage oder Traditionen keinen Platz in der Schule haben sollen. Nur an einer KGS gibt es das verbriefte Recht, diese Festzeiten zu feiern, zum Beispiel eine Erntedankfeier, einen St.Martins-Zug, eine Adventsfeier am Morgen oder eine Weihnachtsfeier.

An einer KGS nehmen außerdem grundsätzlich alle Kinder am katholischen Religionsunterricht teil, weil die Eltern mit der Schulanmeldung für ihr Kind ausdrücklich die Erziehung und Unterrichtung im Sinne des katholischen Glaubens gewünscht haben. 
VON JÖRG ABELS