Bis wann muss ich die Betriebskostenabrechnung bekommen?
Das heißt: Die Abrechnung für das Jahr 2020 musste dem Mieter bis spätens Silvesternachmittag 2021 zugehen. Erhielt der die Abrechnungerst Anfang Januar 2022, ist sie in der Regel verfristet und Vermieter kann daraus keine Nachzahlung mehr vom Mieter verlangen.
Ein eventuelles Guthaben betrifft diese sogenannte Ausschlussfrist aber nicht. Das heißt: Der Mieter kann auch bei verspäteter Abrechnung die Auszahlung seines Guthabens verlangen.
Gibt es bestimmte Punkte, bei denen häufig Fehler passieren?
Ja. Ein oftmals fehlerbehafteter Kostenpunkt ist beisielsweise die Position Hausmeister. Hier gilt: Gartenpflege und/oder Treppenhausreinigung gehören zu den typischen Hausmeisterarbeiten. Werden diese Kostenarten aber einzeln abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister gibt, muss nachgehakt werden, sonst besteht die Gefahr der Doppelzahlung. Weiterhin werden oft Verwaltungskosten umgelegt, wie Ausgaben für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen oder Telefon. Verwaltungskosten sind aber nie Betriebskosten, der Mieter muss sie also nicht zahlen- egal, was im Mietvertrag steht.
Was muss ich machen, wenn ich Fehler gefunden habe?
Beschlagene Fenster
Mit Hilfe eines Teelichts Wärmebrücken finden.
Oft reicht es bei so undichten Fenstern schon, die porös gewordenen Dichtungsgummis auszutauschen oder das Fenster nachzujustieren, so die Verbraucherzentrale. Bildet sich regelmäßig Kondenswasser an den Scheiben, sollte man das ernst nehmen. Das kann im schlimmsten Fall zur Bildung von Schimmel führen.