Dem Vermieter ist es warm genug und damit wird die Heizung ausgeschaltet? Ganz so einfach ist es nicht. Eine konkrete gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt es in Deutschland laut der Verbraucherplattform „Intelligent heizen“ zwar nicht. In der Rechtsprechung habe sich aber der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und 30. April etabliert. In dieser Zeit müssten Vermieterinnen und Vermieter sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.
Theoretisch können Vermieterinnen und Vermieter also am 1. Mai die Heizung zentral abschalten. Je nach Region und Witterung kann es Abweichungen geben.
Innerhalb der Heizperiode müssen Vermieterinnen und Vermieter der Verbraucherplattform zufolge Raumtemperaturen von 20 bis 22 Grad gewährleisten. Nur in der Nacht, zwischen 24 und 6 Uhr, könne diese auf mindestens 16 Grad abgesenkt werden.
Übrigens: Eine Heizpflicht für Mieterinnen und Mieter gibt es laut „Intelligent heizen“ nicht. Zumindest solange sie dafür sorgten, dass in der Wohnung keine Kälteschäden entstehen. (dpa)