Jeder muss irgendwann mal Baumaterialien entsorgen. Schon bei kleinen Um- und Ausbauprojekten im Haus bleiben alte Keramikfliesen, Wandplatten aus Styropor, lackierte Fenster und Türen oder auch Betonteile zurück. Wohin damit? "Einfach alles zusammen in einen Container zu werfen, das geht gar nicht", sagt Stefan Schmidmeyer vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung. "Hausbesitzer und Bauherren sind verpflichtet, Bauabfälle möglichst sortenrein zu trennen."
Das Problem: Der Laie weiß oft gar nicht, welche Stoffe er vor sich liegen hat und ob darunter schädliche Stoffe sind, die einst im Hausbau üblich waren.
"Ein wichtiges Indiz ist das Baujahr", sagt Schmidmeyer. In einem Wohngebäude aus den 1970er Jahren könne alles verbaut sein, was damals gängig war. Darunter etwa asbesthaltige Wandplatten und Fliesenkleber, Farben mit Schwermetallen oder Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD. Solche Materialien dürfen nicht einfach weggeworfen werden, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden von einem zugelassenen Fachbetrieb. Werden Materialien mit Asbestbelastung ohne die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ausgebaut und entsorgt, verteilen sich die gefährlichen Fasern im ganzen Haus und auch in der Umgebung. "Asbest findet sich oft auch in Spachtelmassen und Klebern", erläutert Walburga Sodermanns-Peschel vom Deutschen Abbruchverband in Köln. "Werden also Fliesen abgeschlagen, Tapeten oder alte Elektroleitungen entfernt, können sich Asbestfasern aus asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Klebern lösen."
Ein anderer kritischer Baustoff, der in den vergangenen Jahrzehnten massenweise verwendet wurde, ist Styropor. "Dieses Material wurde als Wand, Dach- oder Fassadendämmung eingesetzt und wird jetzt im Zuge der energetischen Modernisierung entfernt", berichtet Sodermanns-Peschel. Wenn es das Flammschutzmittel HBCD enthält, muss es nach aktuellem Stand durch Verbrennung in Fachbetrieben entsorgt werden. Informationen und Hilfe bieten die zuständigen Umweltbehörden, das Abfallwirtschaftsamt und auch die Entsorgungsbetriebe an. "Bauherren sollten dort nachfragen, wie die Entsorgung von Bauabfall in ihrer Kommune geregelt ist", klärt Schmidmeyer auf. (dpa)