Das Urheberrecht beachten

Wann das Fotografieren von Gebäuden erlaubt ist und wann nicht.
Zum Urlaub gehören Schnappschüsse für die meisten dazu. Darf man eigentlich jedes Gebäude einfach so fotografieren? FOTO: DPA

Besonders im Urlaub möchte man möglichst viele Erinnerungen festhalten. Auf der Kamera sammeln sich Selfies und Schnappschüsse von Sehenswürdigkeiten. Darunter auch Gebäude - aber ist das überhaupt erlaubt?

Der Informationsplattform ,,iRights info" zufolge gilt das Urheberrecht für Bauwerke erst ab einer gewissen „Schöpfungshöhe". Das bedeutet: Ein Gebäude muss das Ergebnis einer persönlichen geistigen Schöpfung darstellen. Anders formuliert: Ist es individuell und originell oder doch alltäglich?

Das Urheberrechtsgesetz wird in dieser Frage weit ausgelegt, weshalb die meisten architektonischen Entwürfe und Bauten oder auch nur Teile davon urheberrechtlich geschützt seien, so ,,iRights info". Für Fotografen bedeutet es, sie müssten um Erlaubnis fragen, ein Foto des Gebäudes zu schießen. Eigentlich. Stehen diese Gebäude an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen und sieht man sie von dort aus, greift die Panoramafreiheit.

In dem laut ,,iRights info" auch als Straßenbildfreiheit" bezeichneten Fall dürfen Fotografen ohne vorherige Genehmigung knipsen und die Bilder teilen. Ohne diese Vorschrift wären Urlaubsschnappschüsse gar nicht möglich. Es wäre logistisch einfach nicht umsetzbar, müsste man für jedes Bild eines Gebäudes vorab um Erlaubnis bitten.

Etwas strenger wird die Panoramafreiheit bei temporären Kunstwerken ausgelegt, wenn es um die gewerbliche Nutzung geht. Stehen Werke nur für kurze Zeit an einem öffentlichen Ort beispielsweise der verhüllte Reichstag - hätte man damals vorab die Erschaffer des Kunstwerks - Christo und Jeanne Claude um Erlaubnis fragen müssen, die Aufnahmen zu nutzen. Deshalb der Tipp: Sich am besten vor Ort über die Rechtslage informieren - bevor man Fotos knipst.

Ebenso ist der Informationsplattform zufolge das Fotografieren in Innenräumen nur nach Erlaubnis möglich. Denn: Diese sind von der Straße aus nicht zu erkennen und fallen somit nicht unter die Panoramafreiheit. Das Gleiche gilt für Gebäude, die durch einen Sichtschutz wie eine Hecke verdeckt sind. Fotografen sollten auf jeden Fall vorab um Erlaubnis bitten, um nicht zusätzlich die Persönlichkeitsrechte beziehungsweise die Privatsphäre möglicher Bewohner zu verletzen.

Allerdings erlischt das Urheberrecht  eines Gebäudes nach 70 Jahren. Laut ,,iRight" dürfen damit Fotos sowohl von außen als auch von innen geschossen werden. Einzige Einschränkung: Die Gebäude müssen zugänglich sein und der Eigentümer darf sein Hausrecht nicht durchsetzen. (dpa)