In der 2006 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Unterzeichnerstaaten aufgefordert, "den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern." Deutschland hat in 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. In Jülich gibt es seit 1982 bereits einen Behindertenbeirat, der sich seit vielen Jahren Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKT) nennt. Diesem ausschussbegleitenden Gremium des Stadtrates gehören Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenselbsthilfeorganisationen und Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Stadtratsfraktionen an. Gemeinsam setzen sich die Mitglieder des AKI ein für eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten aller Menschen, insbesondere aber für die Interessen der Menschen mit Handicap.In 2021 hatte der Stadtrat auf Antrag des AKT beschlossen, dass bei allen künftigen Baumaßnahmen der Behindertenbeirat stets frühzeitig mit einbezogen werden soll. In der Umsetzung dieses Beschlusses wurde der Arbeitskreis AKI nun eingeladen, die für die Marktplatzneugestaltung entworfenen Pläne einzusehen und Pflastermuster hinsichtlich Barrierefreiheit zu prüfen.
Dabei wurde vornehmlich durch die Einbeziehung der Experten und Expertinnen in eigener Sache, Menschen mit Sehbehinderung und Mobilitätseinschränkung, auf mögliche Probleme durch nicht konsequente Umsetzung von Führungsleitlinien hingewiesen. Diese benötigen Passanten und Passantinnen mit Sehbehinderung, um sich von einem Punkt im öffentlichen Raum zum nächsten sicher bewegen zu können. Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich hofft, dass bei diesem großen Projekt der Umgestaltung den Interessen der Menschen mit Behinderung besondere Beachtung geschenkt wird. (red)