Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine extreme Herausforderung. Eine Zeit, die mit vielen Fragen und Organisationsaufwand verbunden ist. Gerade in den ersten Tagen kann das zu einer großen Belastung werden. Gut, wenn sich die Angehörigen dank einer Bestattungsvorsorge dann keine Gedanken über die Bestattungsleistungen und deren Kosten machen müssen. Diese liegen in Deutschland aktuell durchschnittlich zwischen 6000 und 8000 Euro. Sie sind in der Regel durch die Hinterbliebenen zu tragen. Bestattungsvorsorge kann daher eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung sein. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Der Beitrag für eine Sterbegeldversicherung hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Sie sollte ausgehend von den persönlichen Wünschen der Höhe der ortsüblichen Bestattungskosten entsprechen. Bei besonderen Lebensumständen können zusätzliche Kosten, etwa für Grabpflege oder Gebühren, abgedeckt werden. Für eine einfache Bestattung reicht eine niedrige Versicherungssumme, 6000 Euro sollte man aber auch dafür einkalkulieren.
Worauf sollte man beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge achten?
Die angebotenen Verträge unterscheiden sich teilweise erheblich. Von der Nürnberger Versicherung etwa wurde in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur eine Bestattungsvorsorge Gesundheitsfragen ohne entwickelt, die nicht nur eine finanzielle Absicherung bietet, sondern außerdem Sicherheit vor dem Zugriff Dritter sowie wertvolle Assistance-Leistungen.
Könnte man das Geld für die Bestattung nicht einfach ansparen?
Tatsächlich kritisieren Verbraucherschützer bei Sterbegeldversicherungen die Möglichkeit der sogenannten Überzahlung bei langen Laufzeiten. In der Praxis ist dies aber nur bei wenigen Versicherten der Fall, weil die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt. So steht bei einigen Versicherungen etwa nach Ablauf einer Wartezeit die volle Versicherungssumme zur Verfügung, bei Unfalltod gibt es keine Wartezeit. Innerhalb der Wartezeit kommt es zur gestaffelten Auszahlung der Leistung. Die Beiträge müssen zum Beispiel nur maximal 25 Jahre beziehungsweise bis zum Alter von 85 Jahren zahlt werden.
Hat das Sozialamt Zugriff auf die Bestattungsvorsorge?
Die aktuelle Rechtsprechung setzt einen klaren Rahmen: Der Schutz vorm Zugriff des Sozialamts gilt für eine angemessene Sterbegeldversicherung, bei der eindeutig geregelt ist, dass das Geld im Todesfall ausschließlich für die Bestattung verwendet werden kann. (djd)