Bundesverband Deutscher Bestatter: Generation 60+ digital unterwegs

Für die reifere Generation wird die Frage des digitalen Nachlasses nach dem Tod immer relevanter - Abmeldungen und Vertragskündigungen.
Bei der Bestattungsvorsorge sollte auch das Thema digitaler Nachlass eine Rolle spielen. FOTO: RAINER STURM/PIXELIO.DE

Das durchschnittliche Sterbealter ist in den letzten zehn Jahren in Deutschland fast unverändert geblieben: Bei Männern sind es 75,6 und bei Frauen 82,2 Jahre. Im gleichen Zeitraum ergab sich aber eine rasante Steigerung der Internetaktivität in der Altersgruppe 60+, die bei fast 400 Prozent liegt. Waren es 2005 noch etwa 3,5 Millionen Internetnutzer, sind es 2016 bereits zwölf Millionen aus dieser Altersschicht. Somit hat sich die manchmal noch vorherrschende Meinung, Internetnutzung sei vor allem etwas für jüngere Leute, längst überholt. Die Zahlen der sogenannten ,,Silver Surfer" variieren in verschiedenen Schätzungen zwischen mindestens 20 Prozent bis maximal 85 Prozent. Insbesondere ältere Menschen nutzen zunehmend auch den Online-Versandhandel, um beschwerliche Einkaufstouren entbehrlich zu machen.

Wichtiger Aspekt

Diese Entwicklung ist für den BDB seit längerem Anlass, die Frage des digitalen Nachlasses im Auge zu behalten. Immer mehr Bestatter bieten daher auch für den Bereich des digitalen Nachlasses Möglichkeiten einer seriösen und unkomplizierten Abmeldung von Nutzerkonten, Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen, Dating- und Partnerportalen, Spieleplattformen, Wettanbietern oder Vereinsmitgliedschaften an. Auch andere elementare Abmeldungen, etwa von der Rentenversicherung, der Deaktivierung von Facebook-Konten, der Krankenversicherung oder von GEZ-Gebühren werden so über ein einfaches Portal möglich.

Verbraucherschützer sind sich einig: Rechtzeitig und korrekt durchgeführte Abmeldungen und Vertragskündigungen verhindern für Angehörige unnötige Kosten. Auch können weiterlaufende Kosten durch Verträge bei Vertragspartnern ermittelt und verhindert bzw. ermittelte Guthaben für die Angehörigen gesichert werden.

Seit mehreren Jahren beobachtet der BDB und das mit ihm verbundene Kuratorium Deutsche Bestattungskultur sehr genau die Entwicklungen im Bereich der digitalen Nachlassverwaltung. Inzwischen ist längst der Zeitpunkt gekommen, oder zumindest bei einem sehr großen Teil der Bestattungsaufträge den Angehörigen gegenüber die Frage des digitalen Nachlasses zu stellen und passgenau Lösungen anzubieten.

Gedenkstatus

Profile in sozialen Netzwerken gehören zu den häufigsten Hinterlassenschaften Verstorbener, die für Angehörige von besonders hoher emotionaler Bedeutung sind. Hier ermöglicht die Abmeldung, den Weg zur Löschung oder Umsetzung eines Profils in den sogenannten ,,Gedenkstatus" anzustoßen, was für Angehörige von wichtiger Bedeutung ist.

Die Vertragsermittlungen und Auskünfte müssen grundsätzlich datenschutzkonform vorgenommen werden. Dabei legen die deutschen Bestatter insbesondere darauf Wert, dass die übermittelten Kundendaten ausschließlich zu Abmeldezwecken genutzt werden und kein Adresshandel vorgenommen wird, der zu aller Trauer die Angehörigen gar noch mit Werbepost belästigt.

Das für diese Zwecke entworfene elektronische Abmeldeportal bietet den Angehörigen des Verstorbenen einen weiteren Vorteil: Mit einem eindeutigen und individuellen Zugangscode können sich diese auch selbst in das Formalitäten-Portal einwählen und selbstständig Abmeldungen durchführen, ferner auch sehen, welche Abmeldungen bereits durch den Bestatter angestoßen, vollzogen und vom Vertragspartner bestätigt wurden. Im späteren Zeitverlauf, oftmals nach der Trauerfeier, fallen Angehörigen nicht selten noch Mitgliedschaften ein, die sie dort komfortabel und bequem abmelden können.

Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und der Bundesverband Deutscher Bestatter rät ab Mitte 50 zum Abschluss von Bestattungsvorsorgeverträgen, die im Todesfall Entscheidungen über Bestattungsart und persönliche Präferenzen klären sowie zur Entlastung der Angehörigen das Geld für die Bestattung zweckgebunden hinterlegen.

(Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.)