Altersgerecht umbauen mit Plan

Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben bis ins hohe Alter.
Einen altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände sollte man frühzeitig in Angriff nehmen und vorausschauend planen. Foto: djd/Bauherrenschutzbund

Laut einer aktuellen You-Gov-Umfrage leben rund 78 Prozent der deutschen Senioren in den eigenen vier Wänden. Und die meisten wünschen sich, dass sie ihr Wohneigentum bis ins hohe Alter nutzen und sich ihre Selbstständigkeit erhalten können.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten. Spätestens wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. ,,Es lohnt sich, bereits frühzeitig, zum Beispiel im Rahmen einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung der Barrierefreiheit mit einzuplanen", rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der Bedürfnisse seiner Bewohner. Dabei sollte man zukunftsgerichtet vorgehen und auch an fortschreitende körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken. Mithilfe eines Sachverständigen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters, lässt sich der Bedarf ermitteln. Der Fachmann kann auch beurteilen, ob sich Haus oder Wohnung für den geplanten Umbau eignen und mit wie viel Aufwand sie umzusetzen sind.

Mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Möglichkeiten für altersgerechte Anpassungen des eigenen Zuhauses ermitteln. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
Mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen lassen sich die Möglichkeiten für altersgerechte Anpassungen des eigenen Zuhauses ermitteln. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

Typische Problemfelder im Altbau sind zum Beispiel enge Treppenhäuser oder kleine Räume mit geringen Bewegungsflächen. Manches lässt sich etwa mit Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen.

Wenn es statisch möglich ist, können auch mehrere Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Badezimmer durch die Verbindung mit einem nicht mehr genutzten Kinderzimmer in der Fläche zu vergrößern.

Details festlegen

Wenn es möglich ist, kann in den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 einbezogen werden. In Teil 2 definiert sie die Planungsgrundlagen für private Wohnungen. Umfassende Barrierefreiheit nach dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur im Ausnahmefall zu erreichen. Es kommt darauf an, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert sind. So kann man Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen. Auch hier ist die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll. Die Kosten für einen barrierefreien Umbau müssen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht alleine stemmen. Über das KfW-Förderprogramm 159 kann ein zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. (djd)