Beratung bei Pflegegeldbezug - das sollte man wissen

Wichtige Fragen und Antworten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Die erste Beratung bei Pflegegeldbezug findet immer beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto
Die erste Beratung bei Pflegegeldbezug findet immer beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Foto: djd/compass private pflegeberatung/mattphoto

Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die ihre Versorgung mithilfe von Angehörigen zu Hause organisieren. Wenn nicht zusätzlich ein professioneller Pflegedienst ins Haus kommt, müssen Pflegegeldempfänger sich regelmäßig fachkundig beraten lassen. Diese Beratung soll dazu dienen, die Qualität der Pflege sicherzustellen und die Pflegenden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Was man dazu wissen sollte:

Wie oft muss man sich als Pflegebedürftiger beraten lassen?

Laut Gesetz müssen sich Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich beraten lassen. ,,In der Regel erhält man eine Information von der Pflegeversicherung, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Beratung wahrgenommen werden muss", erklärt Expertin Sara von Knobelsdorff, die für die Betreuung Privatversicherter zuständig ist. ,,Dann muss man einen Termin vereinbaren. Folgetermine können direkt beim Beratungsgespräch gemacht werden, man kann aber auch um eine Erinnerung bitten oder sich jedes Mal selbst kümmern."

Muss ich die Beratung bezahlen?

Nein, die Kosten der Beratung Pflegekasse werden von der übernommen.

Wo findet der Beratungseinsatz statt?

,,Die erste Beratung findet als Hausbesuch statt. Danach kann die Pflegeberatung jedes zweite Mal auch per Videogespräch stattfinden. So ist es oft einfacher, einen Termin zu finden und auch entfernter wohnende Angehörige einzubeziehen“, weiß Pflegeexpertin von Knobelsdorff. Unter Umständen können auch bei einem Hausbesuch weitere Personen per Videogespräch dazugeholt werden.

Wie bereite ich mich auf den Termin vor?

,,Eigentlich ist keine Vorbereitung nötig. Man kann sich vorab die Frage stellen, ob die Pflegesituation sich verändert hat, ob alle Beteiligten gut klarkommen oder es zusätzlichen Unterstützungsbedarf gibt", so Sara von Knobelsdorff. ,,Beim Termin selbst muss auf jeden Fall die pflegebedürftige Person anwesend sein. Es ist aber sehr sinnvoll, dass auch die pflegenden Angehörigen teilnehmen."

Wie läuft eine Beratung bei Pflegegeldbezug ab?

Der Berater oder die Beraterin prüft anhand eines Fragebogens, ob in der Pflege alles gut läuft. Gibt es Probleme, werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt oder eine weitergehende Beratung empfohlen. Am Ende werden die Ergebnisse zusammengefasst. Wer zur Beratung bei Pflegegeldbezug noch Fragen hat, findet unter www.pflegeberatung.de viele Infos.

Was passiert, wenn ich die Beratungstermine nicht wahrnehme?

Dann kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar entzogen werden. (djd)