Der Weg in die Pflege

Pflegeberufe sollen attraktiver werden. Wie entscheiden sich Interessierte zwischen Studium und Ausbildung?
Zum Pflegestudium gehören auch Praxiseinsätze. Seit Jahresbeginn bekommen Studierende nun ebenfalls eine Vergütung. FOTO: DPA

In die Pflege führen viele Wege. Neben der Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit, an einer Hochschule ein Bachelorstudium zu absolvieren. Für wen eignet sich welcher Weg? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

2020 wurde die generalistische Pflegeausbildung mit den neuen Berufsbezeichnungen Pflegefachmann, Pflegefachfrau oder Pflegefachperson eingeführt. Möglich ist eine Berufsausbildung oder ein Bachelorstudium.

„Beide Wege unterscheiden sich vor allem durch die Zugangsvoraussetzungen und die wissenschaftliche Komponente, die im Pflegestudium einen weitaus höheren Stellenwert hat“, sagt Maja Schendel. Die gelernte in Schleswig-Holstein im Krankenschwester Beratungsteam arbeitet Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAF-ZA).

Zum Studium gehören auch Praxiseinsätze. Am Ende steht ein Bachelor of Science, Bachelor of Arts oder Bachelor of Nursing zusammen mit der Berufszulassung. Das Pflegestudium befähigt also ebenso wie die Berufsausbildung dazu, als Pflegefachkraft zu arbeiten und sogenannte Vorbehaltsaufgaben wahrzunehmen. Das sind Tätigkeiten, die nur diese Berufsgruppe ausführen darf etwa die „Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs“.

Im Studium werden die angehenden Pflegefachpersonen zusätzlich intensiver auf Aufgaben vorbereitet, die im Bereich der Steuerung von Pflege- und Versorgungsprozessen liegen.„Die Vorlesungsinhalte betreffen stärker pflegewissenschaftliche Gebiete“, sagt Lena Dorin. Die promovierte Pflegewissenschaftlerin leitet beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) den Arbeitsbereich Pflegeberufe.

Mit dem im Dezember 2023 in Kraft getretenen Pflegestudiumstärkungsgesetz soll das Studium in der Pflege attraktiver werden. Zum einen ist es nun dual organisiert. Das bedeutet: Studierende schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem sogenannten Träger der praktischen Ausbildung, etwa einem Krankenhaus oder einem Pflegedienst. Dieser zahlt ihnen dann für den Zeitraum des Studium seine - in Ausbildungsvergütung vergleichbarer Höhe wie das Ausbildungsgehalt in der Pflege.

Schüler mit einem mittleren Schulabschluss können direkt mit der generalistischen Berufsausbildung starten. Mit einem allgemeinbildenden Abschluss kann zuerst eine Pflegehelferausbildung absolviert und anschließend eine - eventuell verkürzte - Ausbildung zur Pflegefachperson begonnen werden. (dpa)