Generation 60+ digital unterwegs

Für die reifere Generation wird die Frage des digitalen Nachlasses immer relevanter.
Bei der Bestattungsvorsorge sollte auch das Thema digitaler Nachlass eine Rolle spielen. Foto: Rainer Sturm/ pixelio.de
Bei der Bestattungsvorsorge sollte auch das Thema digitaler Nachlass eine Rolle spielen. Foto: Rainer Sturm/ pixelio.de

Das durchschnittliche Sterbealter ist in den letzten zehn fast Jahren in Deutschland unverändert geblieben: Bei Männern sind es 75,6 und bei Frauen 82,2 Jahre. Im gleichen Zeitraum ergab sich aber eine rasante Steigerung der Internetaktivität in der Altersgruppe 60+, die bei fast 400 % liegt.

Diese Entwicklung ist für den BDB seit längerem Anlass, die Frage des digitalen Nachlasses im Auge zu behalten. Immer mehr Bestatter bieten daher auch für den Bereich des digitalen Nachlasses Möglichkeiten einer seriösen und unkomplizierten Abmeldung von Nutzerkonten, Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen, Dating- und Partnerportalen, Spieleplattformen, Wettanbietern oder Vereinsmitgliedschaften an. Seit mehreren Jahren beobachtet der BDB und das mit ihm verbundene Kuratorium Deutsche Bestattungskultur sehr genau die Entwicklungen im Bereich der digitalen Nachlassverwaltung. Inzwischen ist längst der Zeitpunkt gekommen, oder zumindest bei einem sehr großen Teil der Bestattungsaufträge den Angehörigen gegenüber die Frage des digitalen Nachlasses zu stellen und passgenau Lösungen anzubieten.

Die im Todesfall bekannten Abmeldungen und Formalitäten können inzwischen längst komfortabel auf digitalem Wege durchgeführt werden. Nach Übertragung und Angabe der Daten des Verstorbenen nebst eingescannter Sterbeurkunde können einem unbegrenzten Empfängerkreis gegenüber vielfältigste Abmeldungen angestoßen und generiert werden.

Die Vertragsermittlungen und Auskünfte müssen grundsätzlich datenschutzkonform vorgenommen werden. Dabei legen die deutschen Bestatter insbesondere darauf Wert, dass die übermittelten Kundendaten ausschließlich Abmeldezwecken genutzt werden und kein Adresshandel vorgenommen wird, der zu aller Trauer die Angehörigen gar noch mit Werbepost belästigt. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und der Bundesverband Deutscher Bestatter rät Menschen ab Mitte 50 zum Abschluss sogenannter Bestattungsvorsorgeverträge, die für den Todesfall grundlegende Entscheidungen über Bestattungsart und persönliche Präferenzen klären sowie zur Entlastung der Angehörigen das Geld für die Bestattung zweckgebunden hinterlegen. (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.)