Ein spielendes Kind stürzt in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht auf einer Baustelle. Vom Baugerüst fallen Bretter und treffen zwei Passanten. Bei der Besichtigung des Rohbaus rutscht ein Besucher aus und bricht sich den Fuß. Der Bauherr muss in jedem Fall zahlen. Der Verband der Privaten Bausparkassen rät daher Eigenheimbauern unbedingt zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses auftreten, deckt die normale Haftpflichtversicherung nicht ab.
Durch die spezielle Bauherrenhaftpflichtpolice ist die gesetzliche Haftung des Bauherrn für fremde Personen- oder Sachschäden gedeckt. Jeder Bauherr ist per Gesetz verpflichtet, sich persönlich um seine Baustelle zu kümmern. Vom ersten Spatenstich bis zum Ende der Bauarbeiten wird er in die Verkehrssicherungs-Überwachungspflicht genommen. Auch, wenn Architekt und Bauunternehmer für ihn arbeiten, ist der Bauherr keineswegs von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Wird und ihm eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder der Überwachungs- und Aufsichtspflicht nachgewiesen, haftet er für entstandene Schäden. Die Versicherungsprämie ist abhängig von der Bausumme und wird als Einmalbetrag für die gesamte Bauzeit bezahlt. (be.p)