Privathaftpflicht reicht nicht

Bauherren brauchen Extra-Haftpflicht.
Sicherheit auf der privaten Baustelle wird oft unterschätzt. FOTO: AGENTUR LMZ
Sicherheit auf der privaten Baustelle wird oft unterschätzt. FOTO: AGENTUR LMZ

Ein spielendes Kind stürzt in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht auf einer Baustelle. Bei der Besichtigung des Rohbaus rutscht ein Besucher aus und bricht sich den Fuß. Der Bauherr muss in jedem Fall zahlen.

Der Verband der Privaten Bausparkassen rät daher Eigenheimbauern unbedingt zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses auftreten, deckt die normale Haftpflichtversicherung nicht ab. Durch die spezielle Bauherrenhaftpflichtpolice ist die gesetzliche Haftung des Bauherrn für fremde Personen- oder Sachschäden gedeckt.

Jeder Bauherr ist per Gesetz verpflichtet, sich persönlich um seine Baustelle zu kümmern. Vom ersten Spatenstich bis zum Ende der Bauarbeiten wird er in die Verkehrssicherungsund Überwachungspflicht genommen. Auch, wenn Architekt und Bauunternehmer für ihn arbeiten, ist der Bauherr keineswegs von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit. Wird ihm eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder der Überwachungsund Aufsichtspflicht nachgewiesen, haftet er für entstandene Schäden. (be.p)